Deutschland ordnet World an, Datenpraktiken nach GDPR-Probe zu überarbeiten

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat World (ehemals Worldcoin) nach einer Untersuchung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung (GDPR) aufgefordert, Änderungen an der Handhabung biometrischer Daten vorzunehmen.
Die Aufsichtsbehörde hat der Plattform eine Frist von einem Monat gesetzt, um ein Verfahren zur Datenlöschung einzuführen, das mit der Verordnung in Einklang steht.
World, das 2023 von Tools for Humanity gegründet wurde, verwendet Iris-Scans zur digitalen Identitätsüberprüfung. Aufgrund der vom BayLDA geäußerten Bedenken hatte World seinen Betrieb in einigen EU-Ländern vorübergehend eingestellt. Das Urteil stellt sicher, dass Nutzer, die biometrische Daten zur Verfügung gestellt haben, nun deren Löschung beantragen können, und stärkt damit ihre Datenschutzrechte.
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Darüber hinaus hat das BayLDA World angewiesen, für bestimmte Datenverarbeitungsschritte die ausdrückliche Zustimmung einzuholen und Daten zu löschen, die zuvor ohne ausreichende rechtliche Grundlage erhoben wurden. Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde bezieht sich auf Irisdaten, die im Jahr 2023 erhoben wurden, bevor World seine Rechtspraktiken anpasste.
Die World Foundation hat daraufhin Berufung eingelegt und sich für klarere EU-Definitionen der Anonymisierung in Bezug auf neue Technologien ausgesprochen. Sie betonen die Bedeutung der Datenanonymisierung für den Schutz der Privatsphäre in einer KI-gesteuerten Welt und wollen mit den Regulierungsbehörden zusammenarbeiten, um diese Frage zu klären.









