Europa fordert die Tech-Riesen Amazon, Apple, Microsoft und drei andere auf

Die Europäische Union hat sechs große Technologieunternehmen identifiziert, die sie durch die Einführung neuer Vorschriften zur Förderung des Wettbewerbs kontrollieren will.
Zu den Unternehmen, die als Watchdogs identifiziert wurden, gehören Alphabet, Amazon, Apple, Meta, Microsoft und das chinesische Unternehmen ByteDance. Sie werden sich daher an rechtliche Anforderungen anpassen müssen, die darauf abzielen, die Art und Weise zu ändern, wie sie ihre weit verbreiteten Online-Dienste anbieten.
Was definiert diese Unternehmen als „Torwächter“?
Unternehmen werden auf der Grundlage bestimmter quantitativer Kriterien, die erfüllt werden müssen, als „Gatekeeper“ eingestuft. Dazu gehört ein Jahresumsatz von mindestens €7.5 Milliarden auf dem EU-Markt oder eine Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro, berechnet über die letzten drei Geschäftsjahre. Außerdem müssen sie mehr als 45 Millionen monatliche Nutzer und 10.000 jährliche Geschäftskunden haben.
Die Europäische Union hat 22 von diesen sechs Verwahrern betriebene Plattformdienste ermittelt, die unter den Digital Markets Act (DMA) fallen. Diese Gesetzgebung wendet etablierte wettbewerbspolitische Grundsätze auf das moderne Umfeld des 21. Jahrhunderts an.
Die Online-Dienste, die unter die neuesten EU-Verordnungen fallen, sind die folgenden:
- Alphabet: Android, Google Search, Chrome, Google Maps, Google Play, Google Shopping, Google Ads и YouTube
- Amazon: Amazon Marketplace и Amazon Ads
- Apple: App Store, Safari и iOS
- ByteDance: TikTok
- Meta: Facebook, Instagram, WhatsApp, Messenger, Meta Marketplace и Meta Ads
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Darüber hinaus wurde erwartet, dass Samsung in die EU-Liste aufgenommen wird, aber das Unternehmen ist in der jüngsten offiziellen Liste auffallend wenig vertreten. Zu den weiteren überraschenden Auslassungen gehören Dienste wie Gmail und Outlook.com von Microsoft. Die EU gab dafür eine Erklärung ab:
Die Kommission stellte fest, dass Gmail, Outlook.com und Samsung Internet Browser zwar die Schwellenwerte des DMA erfüllen, damit sie als „Torwächter“ gelten, Alphabet, Microsoft und Samsung jedoch hinreichend begründete Argumente dafür vorgebracht haben, dass diese Dienste nicht als “ Gateways “ zu den zugrunde liegenden Plattformdiensten gelten.
Darüber hinaus kann ein Verstoß gegen diese Bestimmungen mit Geldbußen von bis zu 10% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens bestraft werden. Bei schweren und wiederholten Verstößen können die Strafen auf bis zu 20% steigen.










