Ukraine legt Steuerrahmen für virtuelle Vermögenswerte mit 18% Einkommensteuer fest

Die Nationale Wertpapier- und Börsenkommission der Ukraine (NSSMC) hat eine Besteuerungsmatrix für virtuelle Vermögenswerte (VAs) eingeführt und damit ein klares Steuermodell geschaffen, das eine persönliche Einkommensteuer von 18 % und eine Militärabgabe von 5 % umfasst.
Den Informationen zufolge sieht der Vorschlag auch Vorzugssteuersätze von 5% und 9% vor. Das Dokument wurde am Dienstag von NSSMC-Vorsitzendem Ruslan Magomedov per Telegramm veröffentlicht.
Magomedov betonte die Dringlichkeit einer Definition der Kryptowährungsbesteuerung und bezeichnete sie als eine im digitalen Zeitalter „schnell näher rückende Realität“. Der Rahmen der NSSMC für die Besteuerung virtueller Vermögenswerte berücksichtigt verschiedene Transaktionsarten, vom Mining bis hin zu Airdrops. Er orientiert sich an internationalen Steuerpraktiken und ist auf das ukrainische Rechtssystem zugeschnitten. Das Besteuerungsmodell umfasst:
- Nettoeinkommenserfassung: Das steuerpflichtige Einkommen basiert auf dem Nettoeinkommen (Einnahmen abzüglich Ausgaben) oder dem Bruttoumsatz.
- Einnahmezeitpunkt: Der Zeitpunkt der Einkommenserfassung folgt der allgemeinen Regel, die die Erfassung bei Erhalt, der Vergütung für Waren oder Dienstleistungen oder zum Zeitpunkt der Vermögensveräußerung, beispielsweise beim Tausch virtueller Vermögenswerte (VAs) gegen Währung oder nicht-digitale Vermögenswerte, umfasst.
Gemäß den Richtlinien gelten nur Veräußerungen virtueller Vermögenswerte im Tausch gegen Währung oder nicht-virtuelle Vermögenswerte als steuerpflichtige Ereignisse.
LESEN SIE WEITER: USA schließt nationales Compliance-Team für Kryptowährungen inmitten eines neuen Ansatzes zur Krypto-Aufsicht
Das Dokument hebt auch Länder mit günstigen Steuersystemen für Kryptowährungstransaktionen hervor. Länder wie Österreich, Frankreich, Singapur, Malaysia und Georgien besteuern Krypto-zu-Krypto-Transaktionen nicht. Singapur erhebt beispielsweise keine Kapitalertragssteuer für Einzelpersonen oder Unternehmen, und Malaysia befreit Krypto-Transaktionen, sofern sie nicht häufig oder regelmäßig erfolgen. Georgien bietet Steuerbefreiungen für Einzelpersonen sowohl für Einkommen als auch für Kapitalgewinne aus Krypto-Verkäufen.
Das NSSMC-Dokument klärt, wie bestimmte Vorgänge in der Kryptobranche, wie Mining, Staking, Hard Forks und Airdrops, besteuert werden sollten. Zu den wichtigsten Punkten gehören:
- Mehrwertsteuerbefreiungen: Token-Erstellung, kostenlose Token-Versorgung, kostenlose Speicherung, Übertragung virtueller Vermögenswerte und bestimmte Token-Modifikationen unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
- Umsatzsteuerpflichtige Transaktionen: Transaktionen wie die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen im Tausch gegen Kryptowährung, Belohnungen für Speicherung und Übertragung sowie Modifikationen zur Erstellung neuer Token können der Umsatzsteuer unterliegen. Diese Transaktionen können auch gemäß der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie von der Umsatzsteuer befreit sein.
Magomedov teilte mit, dass die Besteuerungsmatrix dem ukrainischen Parlamentsausschuss für Finanzen, Steuern und Zollpolitik vorgelegt wurde. Ein auf dieser Matrix basierender Gesetzesentwurf wurde bereits erstellt. Darüber hinaus gab Kateryna Rozhkova, stellvertretende Gouverneurin der Nationalbank der Ukraine, in einem Interview bekannt, dass bis Oktober 2025 ein Gesetzentwurf zu virtuellen Vermögenswerten ausgearbeitet wird, wobei internationale Partner technische Unterstützung leisten. Dieser Gesetzentwurf wird den Richtlinien der europäischen MiCA-Richtlinie (Markets in Crypto-Assets) folgen.
Dieser Rahmen stellt einen wichtigen Schritt zur Regulierung des Kryptowährungssektors in der Ukraine dar, indem er klarere Regeln für die Besteuerung virtueller Vermögenswerte schafft und ein strukturierteres Marktumfeld fördert.