SpaceX droht rechtlicher Feuersturm: Diskriminierungs-Vorwürfe belasten Elon Musks Imperium
Die US-Regierung hat offiziell ihre Absicht erklärt, Klage gegen SpaceX, das von Elon Musk geführte Unternehmen, einzureichen.
In der Klage geht es insbesondere um Vorwürfe diskriminierender Praktiken im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Diese Klage wurde heute in einer Pressemitteilung offiziell angekündigt.
Die Vorwürfe gegen SpaceX umfassen die Behauptung, dass das Unternehmen Asylbewerber und Flüchtlinge aktiv davon abgehalten hat, Bewerbungen einzureichen, und sich geweigert hat, sie einzustellen oder auch nur zu berücksichtigen, wie es in der Pressemitteilung heißt.
Diese angeblichen Vorfälle erstrecken sich von September 2018 bis Mai 2022. Der Grund für diese angebliche Diskriminierung war die Unterscheidung von Bewerbern aufgrund ihres Staatsangehörigkeitsstatus, was als Verstoß gegen den Immigration and Nationality Act (INA) gilt.
Elon Musk ist eine bekannte Persönlichkeit, die für seine Beteiligung an mehreren bemerkenswerten Unternehmen in der Technologiebranche bekannt ist. Nach der Übernahme von Twitter wurde ihm noch mehr Anerkennung zuteil. Dieser Schritt hat seinen Einfluss neben seinen anderen hochkarätigen Unternehmungen wie Tesla, SpaceX und Neurolink weiter erhöht.
Doch nun sieht sich SpaceX mit einer neuen rechtlichen Herausforderung durch die US-Regierung konfrontiert.
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Das Justizministerium der USA bereitet ein Verfahren gegen das Unternehmen SpaceX von Elon Musk wegen des Vorwurfs diskriminierenden Verhaltens vor. In dieser Klage wird behauptet, dass der Konzern bei der Einstellung von Asylbewerbern und Flüchtlingen diskriminierend vorgegangen ist. Ein solches Verhalten steht in direktem Widerspruch zu den Bestimmungen des Immigration and Nationality Act (INA).
Darüber hinaus wird in der Klage behauptet, dass SpaceX in seinen Stellenausschreibungen “Exportkontrollgesetze” aus Bundesvorschriften falsch dargestellt hat. Infolgedessen behauptete der Raumfahrtkonzern, dass er durch diese Vorschriften verpflichtet sei, ausschließlich “US-Bürger und Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA” für eine Beschäftigung zu berücksichtigen.
Die Klage hält dieser Behauptung jedoch entgegen, dass “Exportkontrollgesetze” eigentlich keine Beschränkungen für die Einstellungspraxis vorsehen. Darüber hinaus wird in der Klage betont, dass sowohl Asylbewerber als auch Flüchtlinge über eine legale Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in den Vereinigten Staaten verfügen, die allerdings befristet ist.