FacebookTwitterLinkedInTelegramCopy LinkEmail
Sonstiges

Coinbase-CEO widerspricht Gerüchten über eine Auslandsverlagerung

Coinbase-CEO widerspricht Gerüchten über eine Auslandsverlagerung

Brian Armstrong, der CEO von Coinbase, dementierte einem Bericht von CNBC zufolge Gerüchte, wonach die Börse plane, ihren Hauptsitz ins Ausland zu verlegen, um einer Einmischung der US-Börsenaufsicht (SEC) zu entgehen.

Armstrong kritisierte die USA für ihre langsamen Fortschritte bei der Umsetzung von Kryptowährungsvorschriften, bekräftigte aber, dass Coinbase seine Präsenz im Land beibehalten werde. Während eines Interviews mit CNBC in Dubai erklärte er, dass Coinbase keine Pläne habe, seinen Standort ins Ausland zu verlegen, sondern immer in den USA tätig sein werde.

Obwohl sich Nana Murugesan, Vice President of International and Business Development von Coinbase, positiv über das Potenzial der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) als strategisches Drehkreuz geäußert hat, hat das Unternehmen nicht ausdrücklich erklärt, dass es beabsichtigt, seinen Hauptsitz dorthin zu verlegen. Diese Spekulationen entstanden aufgrund der laufenden regulatorischen Probleme von Coinbase mit der SEC, was einige in der Krypto-Community zu der Annahme veranlasste, dass die Börse einen Umzug in Betracht ziehen könnte, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Am 22. März schickte die SEC eine Wells-Mitteilung an Coinbase, in der sie ihre Absicht ankündigte, Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Börse zu ergreifen. Als Reaktion darauf reichte Coinbase am 24. April eine Klage gegen die SEC ein, um eine Klärung der Kryptowährungsvorschriften zu erreichen.

Armstrong wies zwar jegliche Pläne für eine Verlagerung zurück, kommentierte jedoch die jüngste Herangehensweise der SEC an Kryptowährungen und deutete an, dass ihre negative Haltung eher darauf abzielt, die Branche einzuschränken, als sie zu regulieren.


LESEN SIE MEHR: Vom Pepe zum ETH: Trader strömen zu Ethereum, On-Chain-Aktivität signalisiert positiven Trend


Armstrong bezeichnete die SEC als Ausreißer, besonders wegen des Vorsitzenden Gary Gensler, der aus unbekannten Gründen eine eher ablehnende Haltung gegenüber Kryptowährungen eingenommen hat.

Armstrong zufolge waren die Klagen der SEC kontraproduktiv für die amerikanische Kryptoindustrie. Er betrachtete sie jedoch als eine Gelegenheit, durch Gerichtsentscheidungen regulatorische Klarheit zu schaffen.

Beim Vergleich des regulatorischen Umfelds verschiedener Länder stellte Armstrong fest, dass die USA derzeit hinterherhinken. Er nannte die umfassende Krypto-Gesetzgebung der Europäischen Union und den aufgeschlossenen Ansatz des Vereinigten Königreichs als Beispiele für durchdachtere Konzepte zur Regulierung. Infolgedessen hat Coinbase beschlossen, den britischen Markt von dort aus zu bedienen.

Author
Alexander Zdravkov

Reporter at CoinsPress German

Alexander Zdravkov is a market analyst and crypto journalist with interests in economics, broader financial markets and digital assets. His journey into crypto began more than four years ago, driven by a fascination with the rapid evolution of blockchain technology and the transformative potential of decentralized finance. He began analyzing market cycles and identifying emerging trends before they reach the mainstream. He holds a degree in International Relations - a background that helped shape his broader perspective on global economics, geopolitics, and the interconnected nature of modern financial markets. Whether covering the latest developments in the crypto sector or exploring broader macroeconomic themes, Alexander focuses on giving readers context rather than simply repeating headlines. During his career, he has authored more than 10,000 articles covering cryptocurrencies, traditional finance, and global market developments. His work spans everything from Bitcoin and altcoins to macroeconomic trends influencing risk assets worldwide.

Lernen Sie mehr über Krypto- und Blockchain-Technologie.

Smart Contacts erklärt

Smart Contracts sind selbstausführende Verträge, bei denen die Bedingungen der Vereinbarung zwischen Käufer und…