EU-Gesetzgeber legen Grenzen für ungeprüfte Krypto-Nutzer fest

Die Europäische Regierung entwickelt derzeit ihren Ansatz zur Regulierung von Kryptowährungen.
Der Gesetzgeber hat jedoch vor kurzem eine neue Regelung angekündigt, die auf Nutzer mit ungeprüften Identitäten abzielt, die anonyme Transaktionen durchführen oder digitale Vermögenswerte halten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.
Dieses neue Gesetz gilt für verschiedene Einrichtungen, darunter Banken, Immobilienmakler und Krypto-Vermögensverwalter.
Im Rahmen der überarbeiteten EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche hat der Gesetzgeber eine Obergrenze von 1.000 Euro für nicht verifizierte Krypto-Nutzer und eine Obergrenze von 7.000 Euro für Barzahlungen für dieselbe Kategorie von Nutzern eingeführt.
Diese Obergrenzen sollen nicht dazu dienen, Kryptotransaktionen zu verbieten, sondern Geldwäsche zu bekämpfen. Die Obergrenzen kommen zusammen mit Maßnahmen, die es Unternehmen verbieten, große Zahlungen aus anonymen Quellen anzunehmen.
Das Europäische Parlament und andere Gesetzgeber stimmten auch für die Schaffung einer neuen Anti-Geldwäsche-Agentur für die EU (AMLA), die mit Aufsichts- und Ermittlungsbefugnissen ausgestattet ist, um die Einhaltung der AML/CFT-Anforderungen sicherzustellen.
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Die GwG wird Risiken und Bedrohungen innerhalb und außerhalb der EU überwachen, Beschwerden von Hinweisgebern entgegennehmen und eine stärkere Überwachung der Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzbereich sicherstellen.
Der französische Gesetzgeber, der die Verhandlungen des Parlaments über die Überarbeitung der GwG-Vorschriften leitet, stellte klar, dass das Gesetz nicht darauf abzielt, Krypto-Zahlungen zu verbieten, sondern vielmehr die Geldwäsche zu bekämpfen, da die Obergrenze nur für unregulierte Wallets und nicht verifizierte Nutzer gilt.