Europa verabschiedet neue Krypto-Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche
Das Europäische Parlament hat neue Vorschriften zur Durchsetzung von Sorgfaltspflichten für Kryptowährungsunternehmen verabschiedet, die auf Geldwäscheaktivitäten abzielen.
Diese Gesetze schreiben eine verbesserte Überprüfung der Kundenidentität und die Meldung verdächtiger Aktivitäten für Krypto-Asset-Manager und -Dienstleister vor.
Die am 24. April verabschiedeten Verordnungen betreffen besonders zentralisierte Kryptobörsen im Rahmen der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) und erstrecken sich auch auf Einrichtungen wie Glücksspieldienste.
Die MiCA, die im Juni 2023 eingeführt wird, ist ein umfassender Regulierungsrahmen für digitale Vermögenswerte und die entsprechenden Märkte, der bis zum Jahresende vollständig in Kraft treten soll.
Die Aufsicht über die neuen Vorschriften wird bei der Behörde für Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung (GwG) mit Sitz in Frankfurt am Main liegen.
Patrick Hansen, Direktor für EU-Strategie und -Politik bei Circle, erwartet die formelle Verabschiedung durch den Rat der EU und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt, sieht aber bereits Auswirkungen.
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Hansen hob die Standardverfahren zur Kundenkenntnis (KYC) und zur Geldwäschebekämpfung (AML) hervor, die für Krypto-Asset-Service-Provider (CASPs) vorgeschrieben sind, und betonte, dass diese Verpflichtungen mit den bestehenden Rechtsvorschriften für in der EU ansässige Börsen und Anbieter von Depots übereinstimmen.
Er lobte die endgültige Fassung der Vorschriften als positives Ergebnis für den Kryptosektor und verwies auf die gemeinsamen Bemühungen der Branche, die zu einem flexibleren und risikobasierten Ansatz geführt haben.
Vor allem frühere Versionen der Gesetze sahen eine Verschärfung der Maßnahmen vor, einschließlich KYC für die Urheber und Begünstigten von Selbstverwahrung.