ESMA zielt auf Krypto-Grenzen: Beschränkungen für EU-fremde Firmen angestrebt
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat kürzlich Leitlinien eingeführt, die Kryptowährungsunternehmen innerhalb der Europäischen Union (EU) gegenüber solchen außerhalb der Union bevorzugen.
Diese Leitlinien, zu denen die Öffentlichkeit bis April Stellung nehmen kann, sollen für Klarheit im Rahmen der im vergangenen Jahr erlassenen MiCA-Vorschriften (Markets in Crypto Asset) sorgen.
Der Schwerpunkt dieser Leitlinien liegt darauf, sicherzustellen, dass Kunden von Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) die Rechte und den Schutz, die im Rahmen von MiCA gewährt werden, vollständig nutzen können. Darüber hinaus zielen die Leitlinien darauf ab, ein potenzielles Wettbewerbsungleichgewicht zwischen in der EU ansässigen CASPs und Unternehmen aus Drittländern zu verhindern, besonders bei deren Interaktionen mit EU-Kunden.
Ein Kernelement der Leitlinien sind die Beschränkungen für Werbemaßnahmen von Firmen mit Sitz außerhalb der EU, die eine Reihe von Aktivitäten wie Werbung, Sponsoringvereinbarungen und die Unterstützung durch Influencer oder Prominente umfassen.
Die ESMA definiert den Begriff der “werbenden Person” weit, so dass er potenziell die Drittlandfirma oder jede Einrichtung oder Einzelperson umfasst, die in ihrem Namen handelt, ohne dass eine formale vertragliche Vereinbarung erforderlich ist. Es wird auf eine Ausnahme hingewiesen: Wenn ein Kunde unabhängig mit der Firma Kontakt aufnimmt und ihre Dienste anfordert, darf die Drittlandfirma fortfahren.
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Die ESMA hat außerdem ein eigenes Konsultationspapier veröffentlicht, zu dem die Öffentlichkeit bis April Stellung nehmen kann und das die Einstufung von Kryptowährungen als Finanzinstrumente zum Thema hat. Dieses ergänzende Dokument erörtert die Kategorisierung von Krypto-Vermögenswerten, die außerhalb des bestehenden EU-Rechtsrahmens für Finanzinstrumente liegen, was darauf hindeutet, dass sie wahrscheinlich, wenn auch nicht automatisch, dem MiCA-Rahmen unterliegen.
Es ist wichtig anzumerken, dass MiCA laut ESMA nicht alle Arten von Krypto-Vermögenswerten abdeckt und ausdrücklich darauf hinweist, dass NFTs nicht unter den Rechtsrahmen fallen. Beide Konsultationspapiere können bis Ende April von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Es wird erwartet, dass die ESMA bis Ende Dezember endgültige Leitlinien gemäß MiCA herausgibt.