EU legt Krypto-Transparenzgesetz vor: Steuerbehörden erhalten Einblicke
Vor kurzem hat die Europäische Union ein bahnbrechendes Gesetz verabschiedet, das Kryptowährungsunternehmen dazu verpflichtet, die Bestände ihrer Kunden offenzulegen.
Nach der neuen Verordnung werden diese Kundendaten automatisch mit den Steuerbehörden ausgetauscht. Diese wichtige Ankündigung wurde vom Europäischen Rat am vergangenen Dienstag gemacht.
Diese Richtlinie spannt ein weites Netz, das verschiedene Aspekte der Welt der Kryptowährungen abdeckt, darunter Stablecoins, non-fungible Tokens (NFTs), E-Geld-Tokens und in dezentraler Weise ausgegebene Krypto-Assets.
Der Europäische Rat unterstrich die Anforderung an Anbieter von Krypto-Vermögenswerten, sich an einem obligatorischen, automatischen Informationsaustausch mit den Steuerbehörden zu beteiligen. Diese Richtlinie, die als Achte Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC8) bekannt ist, wurde der Europäischen Kommission ursprünglich im letzten Monat des Jahres 2022 vorgeschlagen.
Die Richtlinie wird bald im Amtsblatt veröffentlicht, dem offiziellen Register der Europäischen Union für Rechtsvorschriften. Nach der Veröffentlichung soll sie nach einer 20-tägigen Schonfrist in Kraft treten.
Während Einzelheiten über den genauen Veröffentlichungstermin noch ausstehen, verriet Johanna Store, eine Beamtin des Europäischen Rates, gegenüber Forkast, dass die Richtlinie innerhalb der nächsten zwei Wochen für die Öffentlichkeit zugänglich sein wird.
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Der Europäische Rat betont, dass DAC8 die bestehenden Märkte für Kryptowährungen (Markets in Krypto-Assets, MiCA) ergänzt, die als Regulierungsrahmen der Europäischen Union für digitale Vermögenswerte dienen. MiCA schreibt vor, dass Kryptowährungsunternehmen und -börsen Lizenzen für den Betrieb in der EU erwerben müssen. Außerdem verpflichtet sie Emittenten von Stablecoins dazu, angemessene Rücklagen zu bilden.
Am 5. Oktober 2023 stellte die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ihr zweites Konsultationspapier zu MiCA vor, das die laufenden Bemühungen zur Verfeinerung der Vorschriften für digitale Vermögenswerte in der Europäischen Union verdeutlicht.