Zahlungsentwicklung in der EU: Sofortige Euro-Überweisungen
Der Europäische Rat hat Rechtsvorschriften verabschiedet, die Verbrauchern und Unternehmen in der gesamten EU und den EWR-Ländern die nahtlose Verfügbarkeit von Sofortüberweisungen in Euro ermöglichen.
Diese Verordnungen, die im vergangenen Jahr sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden, ermöglichen Geldüberweisungen innerhalb von nur zehn Sekunden, ohne zeitliche Beschränkungen, und zwar nicht nur innerhalb der nationalen Grenzen, sondern auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
Darüber hinaus werden Finanzinstitute, die Standard-Euro-Überweisungen anbieten, wie z. B. Banken, verpflichtet, Sofortzahlungsdienste sowohl für das Sender als auch für das Empfänger von Geldbeträgen anzubieten, ohne zusätzliche Gebühren zu erheben.
Die Umsetzung dieser Vorschriften wird in zwei Phasen erfolgen, mit einer kürzeren Übergangszeit in der Eurozone und einer längeren in den EWR-Ländern.
Diese Initiative sorgt nicht nur für eine breite Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Euro-Sofortzahlungen, sondern stärkt auch das Vertrauen, da die Anbieter die Übereinstimmung zwischen der IBAN und dem Namen des Empfängers, der vom Absender angegeben wurde, authentifizieren müssen.
LESEN SIE WEITER: Meta zum Schutz der EU-Wahlen vor KI-Missbrauch
Zusätzlich sollen diese Verordnungen die europäischen Zahlungsinstitute in die Lage versetzen, mit den großen US-Anbietern wie Visa und Mastercard zu konkurrieren.
In einer Erklärung heißt es:
“Die neuen Vorschriften stärken die strategische Unabhängigkeit des europäischen Wirtschafts- und Finanzsektors, indem sie die übermäßige Abhängigkeit von Finanzinstituten und Infrastrukturen in Drittländern verringern.”